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Sozialhilfe

Beschreibung

Leitgedanke und Zielsetzung der Sozialhilfe nach Sozialgesetzbuch XII:

Die Ermöglichung ein menschenwürdiges Leben zu führen.

 

Auftrag der Sozialhilfe:

Hilfe zur Selbsthilfe, um bedürftige Bürgerinnen und Bürger zu befähigen, dauerhaft ohne Sozialhilfe menschenwürdig zu leben.

Sozialhilfe ist abhängig von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Eine Unterhaltsfähigkeit der unterhaltspflichtigen Angehörigen wird geprüft.

 

Schwerpunkte der Sozialhilfe:

Hilfe zum Lebensunterhalt
– Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen


Hilfen zur Gesundheit
– Hilfe bei Krankheit


Eingliederungshilfe für behinderte Menschen


Hilfe zur Pflege
– Häusliche Pflege
– Pflegegeld


Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten


Hilfen in anderen Lebenslagen
– Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
– Blindenhilfe
– Hilfe in sonstigen Lebenslagen
– Bestattungskosten.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen