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Sichtbehinderungen
Beschreibung
Wie alle Straßenverkehrsanlagen muss auch der Knotenpunkt aus einer Entfernung erkennbar sein, die es den Kraftfahrern gestattet, erforderlichenfalls vor ein- und abbiegenden Verkehrsteilnehmer:innen anzuhalten. Dies ist gewährleistet, wenn die Mindestsichtfelder (Sichtdreiecke) von ständigen Sichthindernissen freigehalten werden.
Die Kontrolle des Straßenbegleitgrüns bzw. der Sichtdreiecke obliegt dem Ordnungsamt der Gemeinde Morsbach.
Zuständige Einrichtungen
- Ordnungswesen
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-515 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: stv. Fachbereichsleitung Leistungs- und Ordnungsverwaltung
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Telefon: 02294 699-320
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-321
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