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Sichtbehinderungen

Beschreibung

Wie alle Straßenverkehrsanlagen muss auch der Knotenpunkt aus einer Entfernung erkennbar sein, die es den Kraftfahrern gestattet, erforderlichenfalls vor ein- und abbiegenden Verkehrsteilnehmer:innen anzuhalten. Dies ist gewährleistet, wenn die Mindestsichtfelder (Sichtdreiecke) von ständigen Sichthindernissen freigehalten werden.

Die Kontrolle des Straßenbegleitgrüns bzw. der Sichtdreiecke obliegt dem Ordnungsamt der Gemeinde Morsbach.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen

    • Profil: Link

    • Position: stv. Fachbereichsleitung Leistungs- und Ordnungsverwaltung

    • Telefon: 02294 699-320