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Schülerversicherung

Beschreibung

Alle Schüler und Schülerinnen sind während schulischer Veranstaltungen sowie auf den Wegen von und zu diesen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung nach der RVO gegen Unfall versichert.

Zuständiger Unfallversicherungsträger in diesen Fällen ist die Unfallkasse NRW.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen

    • Profil: Link

    • Position: Fachbereichsleitung Leistungs- und Ordnungsverwaltung

    • Telefon: 02294 699-200