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Rattenbekämpfung
Beschreibung
Die Gemeinde Morsbach führt nach den gültigen Vorschriften regelmäßig die Rattenbekämpfung im Kanalsystem durch. Eine völlige Ausrottung des Bestandes ist dadurch jedoch nicht möglich.
Bei einem Rattenbefall auf Ihrem Privatgrundstück ist eine Fachfirma zur Bekämpfung hinzuziehen. Diese finden Sie in den gelben Seiten unter dem Begriff „Schädlingsbekämpfung“.
Die Gemeinde Morsbach ruft alle Bürgerinnen und Bürger auf, bewusst und verantwortungsvoll Nahrungsmittelabfälle zu entsorgen. Beachten Sie die unten genannten Hinweise und Tipps und helfen Sie mit, den Rattenbestand zu dezimieren. Wenn die Tiere kein Futter und auch keinen Unterschlupf finden, hindert sie dies auch an der Fortpflanzung. Denn „Vorbeugen ist besser als bekämpfen“.
Informationen zum Umgang mit Wanderratten
Welche Gefahren gehen von Ratten aus?
Gesundheitsrisiko für den Menschen
Die Ratte ist ein Allesfresser. Auf Nahrungssuche zum Beispiel in Abwasserkanälen, in Mülltonnen, auf Komposthaufen und in Stallungen kann sie eventuell vorhandene Krankheitskeime aufnehmen und verbreiten. Da Ratten gerne Unterschlupf in Holzlagern suchen, sollte bei Arbeiten mit Holzvorräten besonders auf Hygienemaßnahmen (Handschuhe und Mundschutz) geachtet werden. Durch Rattenkot und Urin übertragen sich Krankheiten auf den Menschen. Sie überträgt und verbreitet u. a. die Erreger der Tuberkulose, Typhus, Salmonellose, Weilsche Krankheit, Pest usw. Zudem sind Ratten auch Überträger von Tierseuchen wie Tollwut, Milzbrand oder MKS.
Treiben Sie Ratten nicht in die Enge, da die verängstigten Tiere zu Verzweiflungsangriffen neigen. Werden Sie gebissen, gehen Sie umgehend zum Arzt!
Materialschäden
- Nageschäden an Bausubstanz, Einrichtungsgegenständen und Warenbeständen
- Vernichtung von Nahrungsmitteln durch Fraß oder Verschmutzung
Was kann der Bürger/die Bürgerin dazu beitragen?
Nahrungsangebot reduzieren
Keine Speisereste in die Toilette!
- Über die Kanalisation können dadurch Ratten angelockt werden.
- Keine Essensreste offen in den Hausmüll!
- Müllbehälter schließen und Müllsäcke nicht neben den Tonnen lagern.
- Keine Speisereste zum Kompostieren!
- Keine ungereinigten Lebensmittelverpackungen in den Gelben Sack!
- Gelbe Säcke bis zum Abholtermin geschützt lagern (beispielsweise in verschlossenen Räumen oder in der Wohnung). Stellen Sie die Gelben Säcke erst kurz vor der Abholung auf die Straße.
- Beachten Sie das Fütterungsverbot wild lebender Tiere wie Tauben, Enten und Schwäne! Von der Fütterung profitieren auch die Ratten.
- Keine Abfälle in den Grünanlagen liegen lassen!
Keinen Unterschlupf bieten
- Sträucher, Hecken, Büsche, Bodendecker und Kletterpflanzen im Garten kurz halten bzw. auslichten.
- Offene Stellen jeder Art am Gebäude verschließen bzw. geschlossen halten (etwa Öffnungen zur Lüftung in Erdbodennähe mit engmaschigen Gittern o. Ä. versehen, damit Ratten nicht ins Gebäude gelangen). Ratten können auch über Schächte, Fall- und Abwasserrohre in die Häuser gelangen.
- Bauen Sie wenn nötig Rückstauklappen in Abflusssysteme ein. Reparieren Sie defekte Kanalrohre und sonstige Hausanschlüsse.
Zuständige Einrichtungen
- Ordnungswesen
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-515 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: stv. Fachbereichsleitung Leistungs- und Ordnungsverwaltung
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Telefon: 02294 699-320
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