Plakatanschlag
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis, die Sie hier beantragen können.
Unter die Sondernutzung öffentlicher Straßen fallen sehr unterschiedliche Anwendungsfälle. Im Folgenden sind einige Beispiele aufgelistet.
Sondernutzung öffentlicher Straßen innerorts:
- Der Verkauf von Waren aller Art (auch der der Verkauf aus mobilen Verkaufsständen, z.B. Eiswägen)
- Das Aufstellen von Waren- und Informationsständen
- Das Anbringen von Plakaten aller Art (auch für gemeinnützige und nicht kommerzielle Veranstaltungen)
- Das Anbringen von Markisen oder Geschäftsschildern, die nicht geringfügig in den Luftraum hineinragen
- Das Anbringen von Werbung bzw. Werbeanlagen
- Der Betrieb von Außengastronomie
- Die Ausübung von Straßenkunst
- Das Aufstellen von Gerüsten, Bauzäunen oder Baukränen
- Das Verteilen von Flyern
- Promotion-Aktionen
- Gehwegüberfahrten (Bordsteinabsenkungen)
Die folgenden Fälle beinhalten bereits eine Sondernutzungserlaubnis:
- Für Veranstaltungen benötigen Sie eine Veranstaltungserlaubnis von der Straßenverkehrsbehörde, da diese automatisch die Straßensondernutzungserlaubnis beinhaltet.
- Die beabsichtigte Sondernutzung steht im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Die Baugenehmigung beinhaltet automatisch die Straßensondernutzungserlaubnis.
50,00 Euro
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Zuständige Einrichtungen
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Ordnungswesen
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-515 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
ordnungswesen@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02294 699-323