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Ortsrecht

Beschreibung

Das Ortsrecht der Gemeinde Morsbach besteht aus Satzungen und Ordnungsbehördlichen Verordnungen. Es steht zur Einsicht im Internet unter der Kategorie „Rathaus & Bürgerservice“ → „Ortsrecht“.
Hinsichtlich der Einsichtnahme in Bebauungspläne wenden Sie sich bitte an den Fachbereich III Bauen, Umwelt, Planen, Herrn Benjamin Schneider.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen

    • Profil: Link

    • Position: Fachbereichsleitung Bauen, Planen, Umwelt; Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters

    • Telefon: 02294 699-269