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Obdachlosenangelegenheiten

Beschreibung

Da die Gründe für Obdachlosigkeit meist vielschichtig sind, ist eine individuelle Betreuung der Betroffenen notwendig. Aus diesem Grund wird empfohlen, sich rechtzeitig mit der Sachbearbeiterin/dem Sachbearbeiter in Verbindung zusetzten, damit schnellstmöglich entsprechender Wohnraum beschafft werden kann.

Sollte die Obdachlosigkeit aufgrund eines Räumungsurteils eingetreten sein, ist beim Besuch im Ordnungsamt/Sozialamt dieses Urteil mitzubringen.

Die Fachberatungsstelle für Wohnungslose im Oberbergischen Kreis arbeitet auf der Grundlage des § 22 SGB II; § 68 SGB XII. Die Beratung zielt darauf ab, die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhindern. Die Fachberatungsstelle finden Sie:

Brölbahnstraße 3
51545 Waldbröl
Tel.: 02291/8085840

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen

    • Profil: Link

    • Position: stv. Fachbereichsleitung Leistungs- und Ordnungsverwaltung

    • Telefon: 02294 699-320