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Obdachlosenangelegenheiten
Beschreibung
Da die Gründe für Obdachlosigkeit meist vielschichtig sind, ist eine individuelle Betreuung der Betroffenen notwendig. Aus diesem Grund wird empfohlen, sich rechtzeitig mit der Sachbearbeiterin/dem Sachbearbeiter in Verbindung zusetzten, damit schnellstmöglich entsprechender Wohnraum beschafft werden kann.
Sollte die Obdachlosigkeit aufgrund eines Räumungsurteils eingetreten sein, ist beim Besuch im Ordnungsamt/Sozialamt dieses Urteil mitzubringen.
Die Fachberatungsstelle für Wohnungslose im Oberbergischen Kreis arbeitet auf der Grundlage des § 22 SGB II; § 68 SGB XII. Die Beratung zielt darauf ab, die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhindern. Die Fachberatungsstelle finden Sie:
Brölbahnstraße 3
51545 Waldbröl
Tel.: 02291/8085840
Zuständige Einrichtungen
- Ordnungswesen
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-515 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: stv. Fachbereichsleitung Leistungs- und Ordnungsverwaltung
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Telefon: 02294 699-320
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