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Naturschutz (amtlich)
Beschreibung
Naturschutzgebiete werden durch den Landschaftsplan festgesetzt, wenn dies aus einem der folgenden Gründe erforderlich ist:
- Schutz bestimmter wildlebender Pflanzen- und Tierarten,
- wissenschaftliche, naturgeschichtliche, landeskundliche oder erdgeschichtliche Erfordernisse
- Seltenheit, besondere Eigenart oder hervorragende Schönheit einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteils.
Die Festsetzung eines Naturschutzgebietes stellt die strikteste Schutzkategorie dar. Sie kann auch zur Herstellung oder Wiederherstellung eines Lebensraumes oder einer Lebensgemeinschaft getroffen werden. Im Landschaftsplan sind für die einzelnen Naturschutzgebiete alle Ge- und Verbote detailliert aufgelistet.
Der Landschaftsplan für das Morsbacher Gemeindegebiet kann beim Fachbereich III/65 Bauen/Umwelt/Planen – am besten nach vorheriger Terminabsprache- eingesehen werden.
Weitere Auskünfte erteilt auch die Untere Landschaftsbehörde des Oberbergischen Kreises, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach; Tel. 02261/88-0, Fax.:02261/88-6700.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich I - Hauptamt
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-560 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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