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Mietspiegel
Beschreibung
Bei frei finanzierten Wohnungen können Mieter:innen und Vermieter:innen den Preis frei vereinbaren, wenn sie einen neuen Vertrag unterschreiben.
Um Mieter:innen vor Preiswucher zu schützen, bedienen sich die meisten Städte und Gemeinden daher eines Mietspiegels.
Zur Ermittlung ortsüblicher Preise besteht nun die Möglichkeit, durch eine Mietpreisberechnung nach Eingabe der erforderlichen Daten wie Lage, Wohnungsgröße, Ausstattung etc., diese zu erhalten.
Zuständige Einrichtungen
- Grundstücksmanagement
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-255 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-268
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