BIS: Suche und Detail

Landschaftsschutzgebiet

Beschreibung

Als Landschaftsschutzgebiete werden zumeist großflächige Landschaftsräume durch den Landschaftsplan festgesetzt. Aus folgenden Gründen können Landschaftsräume als Landschaftsschutzgebiete festgesetzt werden:

  • Schutz des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter
  • Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes
  • Besondere Bedeutung für die Erholung

Im Bereich der Gemeinde Morsbach werden vor allem durch den Landschaftsplan Nr.5 des Oberbergischen Kreises im gesamten Gemeindegebiet großflächige Landschaftsräume als Landschaftsschutzgebiete festgesetzt.

Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Fachbereich III/65 Bauen / Umwelt / Planen oder bei der Unteren Landschaftsbehörde des Oberbergischen Kreises, Tel.: 02261/88-0.

Zuständige Einrichtungen