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Kleineinleiterabgabe

Kurzbeschreibung

Zur Kleinleiterabgabe werden die Haushalte veranlagt, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind und deren Abwasserbehandlungsanlage nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Dies sind z. B. Kleinkläranlagen, die lediglich aus einem System zur anaerob biologischen Behandlung (Mehrkammerausfaulgruben) ohne Abwasserbelüftung bestehen.

Die Kleinleiterabgabe ist von der Gemeinde Morsbach zu erheben und an das LANUV NRW abzuführen. Der Abgabesatz für die Kleinleiterabgabe beträgt zurzeit jährlich 17,90 Euro/Einwohner*in.

Die Kleineinleiterabgabe wird nach der Zahl der Bewohner*innen des Grundstückes, die am 31. Dezember des dem Erhebungszeitraum vorhergehenden Jahres dort mit Hauptwohnsitz gemeldet waren, festgesetzt.

Gebühren:

17,90 Euro/Einwohner*in

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen