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Kinderreisepass
Beschreibung
Kinderreisepässe dürfen ab dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiter verwendet werden und laufen dann aus.
Bei Reisen innerhalb der EU braucht jedes Familienmitglied einen Personalausweis; außerhalb der EU einen Reisepass.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Kategorie Personalausweis oder Reisepass.
direkt/kurzfristig
Zuständige Einrichtungen
- Einwohnerangelegenheiten
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-513 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-335
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-334
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Telefon: 02294 699-336
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