BIS: Suche und Detail

Jahresabschluss

Beschreibung

Die Gemeinde hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

Der Entwurf des Jahresabschlusses wird vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Bürgermeister leitet den von ihm bestätigten Entwurf dem Rat zur Feststellung zu. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters.
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss liegt zusammen mit dem Prüfungsbericht nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt „Flurschütz“ bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Die Einsichtnahme erfolgt in der Kämmerei der Gemeinde Morsbach während der allgemeinen Bürozeiten. Das entsprechende Büro wird in der öffentlichen Bekanntmachung genannt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen

    • Profil: Link

    • Position: stv. Fachbereichsleitung Steuerungs- und Servicebereich, Leitung Finanzbuchhaltung, Digitalisierungsbeauftragter

    • Telefon: 02294 699-121

    • Profil: Link

    • Position: Fachbereichsleitung Steuerungs- und Servicebereich, Kämmerer

    • Telefon: 02294 699-120