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Indirekteinleitergenehmigung
Beschreibung
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Landeswassergesetz NRW ist für die Einleitung von industriellem oder gewerblichem Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen eine wasserrechtliche Genehmigung (Indirekteinleitergenehmigung) erforderlich. Damit soll erreicht werden, dass Schadstoffe, die in den kommunalen Kläranlagen nicht abgebaut werden können, an der Anfallstelle im Betrieb zurückgehalten werden.
Der beim Oberbergischen Kreis erhältliche Antrag, ist schriftlich über das Gemeindewerk Abwasserbeseitigung beim Oberbergischen Kreis zu stellen.
Zuständige Einrichtungen
- Gemeindewerke -Bereich Abwasser-
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-410 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-272
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