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Indirekteinleitergenehmigung

Beschreibung

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Landeswassergesetz NRW ist für die Einleitung von industriellem oder gewerblichem Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen eine wasserrechtliche Genehmigung (Indirekteinleitergenehmigung) erforderlich. Damit soll erreicht werden, dass Schadstoffe, die in den kommunalen Kläranlagen nicht abgebaut werden können, an der Anfallstelle im Betrieb zurückgehalten werden.

Der beim Oberbergischen Kreis erhältliche Antrag, ist schriftlich über das Gemeindewerk Abwasserbeseitigung beim Oberbergischen Kreis zu stellen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen