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Starkregen und Hochwasser
Beschreibung
Starkregen
Information
Im Juli 2021 zog bekanntlich ein heftiges Starkregengebiet über den Westen Deutschlands. Besonders betroffen waren die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen.
Aus kleinen Flüssen und Bächen wurden reißende Ströme, die ganze Ortschaften zerstörten.
Dabei treffen Überschwemmungen nicht nur die Menschen und ihre Häuser hart, sondern auch die Umwelt:
Öltanks laufen aus, Kläranlagen und Industriebetriebe werden überflutet, Äcker werden mit Schlamm bedeckt, viel Boden geht verloren, tausende Tonnen Müll müssen entsorgt werden. Kleintiere und Insekten verlieren ihren Lebensraum.
Daher wurde im Oktober 2021 vom Umweltministerium des Landes NRW eine Starkregengefahrenkarte im Internet veröffentlicht.
Die Starkregengefahrenkarte zeigt, wohin Wasser an der Oberfläche im Fall eines Starkregenereignisses fließt und wo die Gefahr von Überflutungen besteht. Auch die zu erwartende Fließgeschwindigkeit kann dargestellt werden.
So sollen Hausbesitzer:innen in die Lage versetzt werden, die Gefahr für ihr Grundstück besser abschätzen zu können.
Die Starkregengefahrenkarte stellt die Ergebnisse einer Simulation dar, welche auf bestimmten Annahmen beruht. Erstens kann eine detaillierte, kleinräumige Simulation andere Ergebnisse ergeben, da dort lokale Informationen (z.B. kleinere Durchlässe) berücksichtigt werden. Zweitens können die tatsächlichen Wasserhöhen durch unvorhergesehene Ereignisse auch höher ausfallen, da es zu Abflusshindernissen (z.B. Verstopfungen von Durchlässen) kommen kann.
Die Starkregengefahrenkarten finden Sie im Internet unter Geoportal.de .
Extreme Wetterlagen mit starken Niederschlägen nehmen in Deutschland und Mitteleuropa deutlich zu. Als eine wesentliche Ursache gilt der Klimawandel.
Allen Hausbesitzer:innen wird daher empfohlen, ihren Versicherungsschutz entsprechend zu überprüfen.
Wird das Haus durch Starkregen oder Überschwemmung beschädigt, zahlt nur eine zusätzliche Elementarschadenversicherung, die in Kombination mit der Gebäudeversicherung abgeschlossen werden kann.
Neben Hochwasser zählen auch Schäden durch Hagel, Erdbeben, Erdrutsch, Erdfall und Lawinen zu den Elementarschäden.
Vorsorge
Ungeachtet der Vorkehrungen der Gemeindeentwässerung und anderer kommunaler Akteure sind auch die privaten Haus- und Grundstückseigentümer:innen dafür verantwortlich, Elementarschäden wirksam zu minimieren. Der Leitfaden Starkregen – Objektschutz und zur baulichen Vorsorge vermittelt Ihnen dafür wertvolle Hinweise:
Selbstschutz
Hinweise zum Verhalten in verschiedene Notsituationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Weitere interessante Links
Die Verbraucherzentrale NRW berät Sie zum Schutz vor Starkregen.
Schutz vor Starkregen | Klimafolgen und Grundstücksentwässerung (abwasser-beratung.nrw)
Hochwasser
Information
Bei Flusshochwässern ist die Gefährdungsabschätzung etwas einfacher. Diese entstehen bei Schneeschmelzereignissen oder andauernden großflächigen Niederschlägen. Bürger:innen innerhalb bekannter Überschwemmungsgebiete sollten vorsorgende Maßnahmen zum Objektschutz treffen.
Wichtige Hinweise kann hierbei die Beobachtung des Pegels Morsbach geben. Diesen können Sie unter dem folgende Link einsehen: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
In Deutschland gilt gemäß § 5 WHG (Wasserhaushaltsgesetz):
„Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen“.
Zu den privaten Hochwasservorsorgemaßnahmen zählen beispielsweise hochwasserangepasste Innenausstattungen, eine angepasste Nutzung der Räumlichkeiten sowie die Verbesserung der jeweiligen Gebäudestruktur.
Möchten Sie überprüfen ob sich Ihre aktuelle oder zukünftige Immobilie in einem von Flusshochwässern gefährdeten Bereich befindet, können Sie dies hier tun.
Entsprechende Kartenblätter für den Ellinger Bach und den Wisserbach finden Sie hier: Gefahren- und Risikokarten TEZG Sieg | FLUSSGEBIETE NRW
Hochwassergefahrenkarten (HWGK)
informieren Sie darüber, welche Bereiche bei Hochwasser überflutet sind und welche Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten zu erwarten sind.
Ausschnitt aus der Hochwassergefahrenkarte für HQextrem
Hochwasserrisikokarten
Die Hochwasserrisikokarten zeigen
- wo ein Risiko für empfindliche Nutzungen vorhanden ist,
- ob das Risiko z. B. für die menschliche Gesundheit oder für wirtschaftliche Werte besonders groß ist sowie
- für welche Bereiche Maßnahmen entwickelt werden sollten, um das Risiko zu vermindern.
Ausschnitt aus der Hochwasserrisikokarte für HQextrem
Es gibt für beide Karten drei unterschiedliche Darstellungsweisen:
HQhäufig: Hier handelt es sich um ein Hochwasser mit einer hohen Wahrscheinlichkeit, das im statistischen Mittel einmal in 10 Jahren (HQ10) oder einmal in 20 Jahren (HQ20) auftritt. Welches Hochwasser in der jeweiligen Karte betrachtet wird, ist in der Regel im Titel der Karte angegeben.
HQ100: Hierbei handelt es sich um ein Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit, das im statistischen Mittel alle 100 Jahre einmal auftritt. Die Abflüsse und die Überflutungsflächen sind i. d. R. größer als für ein HQhäufig.
HQextrem: Hier handelt es sich um ein Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit, das im Mittel deutlich seltener als alle 100 Jahre auftritt. Dieses Szenario ist dasjenige mit den größten Abflüssen und den potenziell größten Überflutungsflächen.
Vorsorge
Die Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums des Innern, für Bauen und Heimat gibt nicht nur einen Einblick in die Aufgaben der Kommunen beim Hochwasserschutz, sondern gibt Bauherren, Hausbesitzer:innen und Mietern gleichermaßen wertvolle Hinweise.
Auch für Architekt:innen und Ingenieur:innen, die im Rahmen der Gebäudeplanung die Schutzkonzepte entwerfen, kann sie eine wichtige Planungshilfe sein und dazu beitragen, Schäden zu vermeiden:
Hochwasserschutzfibel – Objektschutz und bauliche Vorsorge (Fachinformation Bundesbau)
Selbstschutz
Hinweise zum Verhalten in verschiedene Notsituationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Zuständige Einrichtungen
- Ordnungswesen
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
-
- Telefon:
02294 699-515 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: stv. Fachbereichsleitung Leistungs- und Ordnungsverwaltung
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Telefon: 02294 699-320
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