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Hausnummerierung

Beschreibung

Jedes Haus ist von dem/der Eigentümer:in bzw. von dem/der Nutzungsberechtigte:n auf eigene Kosten mit der dem Grundstück zugeteilten Hausnummer zu versehen.

Die Hausnummer muss von der Straße erkennbar sein und lesbar erhalten werden.

In der Regel wird die Hausnummer von der Gemeinde im Zusammenhang mit der Beantragung eines Bauvorhabens festgesetzt. Sofern sich die Hausnummer ändert, wird die neue Hausnummer ebenfalls von der Gemeinde, FB III Bauen / Umwelt / Planen festgesetzt.

Die Hausnummer ist entsprechend § 3 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Nummerierung der Häuser und die Anbringung von Straßenbenennungsschildern im Gebiet der Gemeinde Morsbach unmittelbar neben dem Haupteingang deutlich sichtbar anzubringen. Sofern ein Vorgarten vorhanden ist, der das Wohngebäude zur Straße hin verdeckt oder die Hausnummer nicht erkennen lässt, ist sie an der Einfriedung neben dem Eingangstor bzw. der Eingangstür zu befestigen, gegebenenfalls separat anzubringen.

Die deutliche Erkennbarkeit der Hausnummer liegt letztlich im Interesse des Hauseigentümers/der Hauseigentümerin selbst – insbesondere, wenn es darum geht, dass Feuerlösch- und Rettungsfahrzeuge schnell und zügig im Einsatzfalle das richtige Haus finden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen