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Grundstückskarten

Beschreibung

Auszüge aus der Liegenschaftskarte, dem Liegenschaftsbuch sowie Auszüge aus der Deutschen Grundkarte in gedruckter Form sowie als PDF-Datei können gegen die Entrichtung einer Gebühr bei der Gemeinde Morsbach erworben werden. Die Gebühren richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittelung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW).

Deutsche Grundkarte 1:5000 – DGK 5

Folgende Ausgabearten der DGK 5 stehen zur Verfügung:

  • DGK 5 N – Normalausgabe (Grundriss mit Höhenlinien)
  • DGK 5 G – Grundriss (ohne Höhenlinien)
  • DGK 5 L – Luftbildkarte (als Grundriss oder Normalausgabe)

Liegenschaftsbuch und -karte (Auszüge und Einsichtnahme)

Im Liegenschaftskataster werden alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) beschrieben (Liegenschaftsbuch) und dargestellt (Liegenschaftskarte).

Die Darstellung und Beschreibung umfasst ihre

  • Lage,
  • Nutzung,
  • Größe,
  • charakteristischen topographischen Merkmale,
  • die Ergebnisse der Bodenschätzung
  • sowie den Nachweis der Eigentümer:in und Erbbauberechtigten in Übereinstimmung mit dem Grundbuch.

Jeder/jede Eigentümer:in, Erbbauberechtigte oder Notar:in sowie jede:r andere, der/die ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Liegenschaftskataster einsehen und Auszüge daraus erhalten.

Die Kontaktaufnahme kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

Das berechtigte Interesse ist in geeigneter Weise darzulegen.

Die vorzulegenden Unterlagen, z. B. Vollmacht, Personalausweis, sind vom Einzelfall abhängig.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen