BIS: Suche und Detail

Gleichstellungsbeauftragte

Kurzbeschreibung

Gleichstellungsbeauftragte für die Gemeinden Reichshof und Morsbach ist Iris Schicht.
Frau Schicht erreichen Sie im Rathaus in Reichshof-Denklingen, Hauptstr. 12, Zimmer 222,Telefon: 02296/801-288, E-Mail: gleichstellung@reichshof.de.

Sprechstunden in Reichshof und Morsbach gibt es nach Vereinbarung.
Alle Gespräche werden natürlich vertraulich behandelt!

HILFETELEFON:  0800-116016

 

Beschreibung

Allgemeines:

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“(Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz)
Der nordrhein-westfälische Landtag hat im November 1999 das Landesgleichstellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG NRW) verabschiedet, um den verfassungsrechtlichen Auftrag der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft zu verwirklichen.

Unterschiedliche Lebenserfahrungen und Sichtweisen der Geschlechter müssen in alle Entschei-dungsprozesse eingehen! Die Gleichstellung von Frau und Mann und die Frauenförderung ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die von allen gleichermaßen wahrzunehmen ist.
Ziel ist eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.

 

Aufgaben:

  • Beratung von Bürgerinnen und Bürgern in gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten
  • Beratung von Beschäftigten der Gemeindeverwaltungen Reichshof und Morsbach
  • Vermittlung von Kontakten zu Bildungs- und Beratungseinrichtungen
  • Hilfe und Unterstützungen von ratsuchenden Frauen in enger Zusammenarbeit mit Verwaltungs- und Beratungsstellen
  • Auseinandersetzung mit Anregungen und Beschwerden, die die Gleichberechtigung von Frau und Mann betreffen
  • Begleitung und Beratung bei der Umsetzung des Gleichstellungsplanes für die Beschäftigten der Gemeindeverwaltungen Reichshof und Morsbach
  • Herausgabe von Infomaterial zu frauenrelevanten Themen im Zusammenhang mit  Gleichstellung, Beruf, Schwangerschaft etc.
  • Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit mit anderen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten
  • Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zum Thema Frauen und Gleichstellung

 

Ziele:

  • gleichberechtigte Partnerschaft zwischen Frau und Mann in Familie, Beruf und Gesellschaft
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer
  • Abbau der Benachteiligung von Frauen und Durchsetzung ihrer Interessen

 

Die Gleichstellungsbeauftragte

  • unterstützt Frauen bei der Durchsetzung ihrer Rechte
  • initiiert und unterstützt Frauenförderung innerhalb und außerhalb der Verwaltung
  • berät Frauen und Männer, die am Arbeitsplatz Mobbing erleben
  • berät Frauen und Männer, die am Arbeitsplatz sexuell belästigt werden
  • setzt sich für Mädchenarbeit ein
  • nimmt Anregungen und Beschwerden entgegen, die die Gleichberechtigung von Frau und Mann betreffen
  • bring der Öffentlichkeit durch geeignete Aktionen und Anregungen den Gleichstellungsgedanken näher
  • führt Projekte durch, die zur Verbesserung der Lebenssituation von Frauen und Mädchen beitragen
  • ist mit regionalen und überregionalen Frauenorganisationen vernetzt

 

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen