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Gewässerschutz

Beschreibung

„Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten dürfen, haben unverzüglich einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen.“ (WHG § 64 (1))

Aufgrund einer Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten zwischen der Gemeinde Morsbach und dem Aggerverband, wurde Herr Arno Wennekers zum Gewässerschutzbeauftragten bestellt.

„Gewässerschutzbeauftragte beraten den Gewässerbenutzenden und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für den Gewässerschutz bedeutsam sein können.“ (WHG § 65 (1))

Hierunter versteht man unter anderem die Überwachung und Einhaltung der Maßgaben und Richtwerte aus der Erlaubnis zur Gewässerbenutzung.

Gewässerschutzbeauftragter:

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Name: Dipl.-Ing. Arno Wennekers

Telefon: 02261/36-0

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen