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Gestattung
Beschreibung
Jede Person, die ein öffentliches Fest veranstaltet und dabei Alkohol ausschenken will, benötigt eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung).
Der Ausschank alkoholfreier Getränke und das Verabreichen von Speisen sind erlaubnisfrei.
Für die Erteilung einer Gestattung muss ein besonderer Anlass gegeben sein. Das Ereignis muss zudem zeitlich begrenzt sein.
Besondere Anlässe sind kurzfristige Ereignisse, wie z.B. Straßenfeste, Dorffeste, Sportfeste, Erntedankfest, Karnevalsveranstaltungen etc.
Anträge auf Gestattung sind mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung von der verantwortlichen Person zu stellen.
- Name und Adresse der verantwortlichen Person einschließlich Handy-Nr., unter der sie am Veranstaltungstage ständig zu erreichen ist.
- Art der Veranstaltung
- Veranstaltungstag/e und Beginn und Ende der Veranstaltung
- Veranstaltungsort
25,00 bis 200,00 Euro
Zuständige Einrichtungen
- Gewerbewesen
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-315 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-321
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