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Geburt
Onlinedienstleistung
Beschreibung
Die Geburt eines innerhalb des Gemeindegebietes von Morsbach geborenen Kindes muss beim hiesigen Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Ein außerhalb Morsbach geborenes Kind muss bei dem Standesamt beurkundet werden, in dessen Bezirk es zur Welt gekommen ist.
Die zur Beurkundung erforderlichen Urkunden und Unterlagen sind beim Standesamt zu erfragen.
Geburtsurkunden können unter nebenstehendem Link auch online beantragt werden:
Bei der Beurkundung der Geburt muss die Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister vorgelegt werden.
Sind die Eltern des Kindes nicht verheiratet, muss von Eltern eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister vorgelegt werden.
- Geburtsurkunde: 10,- Euro
- Nachträgliche Beurkundung einer Geburt: 40,- Euro
- Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung: 21,- Euro
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Standesamt
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-508 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-340
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