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Gehwege

Beschreibung

In der Regel ist die Gemeinde Morsbach Straßenbaulastträger der Gehwege innerhalb der Ortslagen bzw. innerhalb der Ortsdurchfahrtskennzeichen bei Landes- und Kreisstraßen. Für Neubaumaßnahmen ist der Fachbereich III Bauen, Umwelt, Planen zuständig. Die Unterhaltung der Gehwege obliegt dem Bauhof. Gehwege an Landes- bzw. Kreisstraßen, die außerhalb der Ortsdurchfahrtskennzeichen liegen stehen in der Zuständigkeit des Oberbergischen Kreises bzw. des Landesbetrieb Straßen NRW, Regionalniederlassung Rhein-Berg in Gummersbach.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen