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Gehwege
Beschreibung
In der Regel ist die Gemeinde Morsbach Straßenbaulastträger der Gehwege innerhalb der Ortslagen bzw. innerhalb der Ortsdurchfahrtskennzeichen bei Landes- und Kreisstraßen. Für Neubaumaßnahmen ist der Fachbereich III Bauen, Umwelt, Planen zuständig. Die Unterhaltung der Gehwege obliegt dem Bauhof. Gehwege an Landes- bzw. Kreisstraßen, die außerhalb der Ortsdurchfahrtskennzeichen liegen stehen in der Zuständigkeit des Oberbergischen Kreises bzw. des Landesbetrieb Straßen NRW, Regionalniederlassung Rhein-Berg in Gummersbach.
Zuständige Einrichtungen
- Baubetriebshof
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- Wissener Straße 104
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-280 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Bauhofleitung
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Telefon: 02294 699-261
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