Suche
Gaststätten-Erlaubnis
Beschreibung
Wer eine Gaststätte (z. B. Schank- und Speisewirtschaft, Café, Imbiss, Diskothek etc.) eröffnen und alkoholische Getränke anbieten will, bedarf dazu einer Gaststättenerlaubnis. Die Eröffnung des Betriebes darf erst erfolgen, wenn der/die Gewerbetreibende im Besitz dieser Gaststättenerlaubnis ist.
Die Gaststättenerlaubnis ist auf einem Vordruck beim Ordnungsamt/Gewerbeamt zu beantragen. Wegen der unterschiedlichen Betriebsarten, in denen sich der Gaststättenbetrieb darstellen kann, empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Sachbearbeitung.
Die Gaststättenerlaubnis erfordert ein umfangreiches Prüfverfahren hinsichtlich der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragsstellenden und der für den Betrieb der Gaststätte vorgesehenen Räume. Das Vorliegen einer Baugenehmigung, die inhaltlich hinsichtlich der Betriebsart und den Räumen der beantragten Gaststättenerlaubnis entspricht, ist zwingende Voraussetzung für die Erlaubniserteilung.
Bei der änderungsfreien Übernahme eines bereits bestehenden Gaststättenbetriebes kann eine auf 3 Monate befristete vorläufige Gaststättenerlaubnis erteilt werden.
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft
- Meldebescheinigung der letzten 3 Jahre (wird vom zuständigen Einwohnermeldeamt ausgestellt)
- Führungszeugnis (beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen)
- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeindekasse
- Pachtvertrag oder Eigentumsnachweis
- Beschreibung der Räume, Pläne/Zeichnungen , Größe der Räume zusätzlich in qm
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
- Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz
Zusätzliche Unterlagen bei einer GmbH:
- Handelsregisterauszug
- Auszug Gewerbezentralregister GmbH
Die Gaststättenerlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung des Antrages.
Zuständige Einrichtungen
- Gewerbewesen
-
- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
-
- Telefon:
02294 699-315 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 02294 699-321
-