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Fischereischeine
Beschreibung
Fischereischeine werden ausgestellt als:
- Jugendfischereischein
- Jahresfischereischein
- Fünfjahresfischereischein
Beantragt werden kann im Einzelnen:
- der Jugendfischereischein ab 10 – 16 Jahre
- der Jahresfischereischein und der Fünfjahresfischereischein ab dem 14. Lebensjahr nach Ablegung der Fischerprüfung.
Diese Prüfung kann beim Oberbergischen Kreis abgelegt werden.
Zu beachten ist, dass bei der Neubeantragung und der Verlängerung der Fischereischeine immer das laufende Jahr mitgerechnet wird.
Personalausweis oder Reisepass
Bei Neuaustellung:
Nachweis über die Ablegung einer Fischerprüfung, aktuelles Lichtbild
sofort
- Jugendfischereischein: 8,- EUR
- Jahresfischereischein: 16,- EUR
- Fünfjahresfischereischein: 48,- EUR
Zuständige Einrichtungen
- Einwohnerangelegenheiten
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-513 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-335
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-334
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-336
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