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Fischereischeine

Beschreibung

Fischereischeine werden ausgestellt als:

  • Jugendfischereischein
  • Jahresfischereischein
  • Fünfjahresfischereischein

Beantragt werden kann im Einzelnen:

  • der Jugendfischereischein ab 10 – 16 Jahre
  • der Jahresfischereischein und der Fünfjahresfischereischein ab dem 14. Lebensjahr nach Ablegung der Fischerprüfung.

Diese Prüfung kann beim Oberbergischen Kreis abgelegt werden.

Zu beachten ist, dass bei der Neubeantragung und der Verlängerung der Fischereischeine immer das laufende Jahr mitgerechnet wird.

Personalausweis oder Reisepass

Bei Neuaustellung:
Nachweis über die Ablegung einer Fischerprüfung, aktuelles Lichtbild

  • Jugendfischereischein: 8,- EUR
  • Jahresfischereischein: 16,- EUR
  • Fünfjahresfischereischein: 48,- EUR

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen