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Familienpass
Beschreibung
Der Familienpass bündelt Leistungen der Familienförderung der Gemeinde Morsbach und wurde bereits 2009 eingeführt. Die Leistungen können so den berechtigten Familien schnell und unbürokratisch angeboten werden. Mit der Einführung des Familienpasses soll die Lebensqualität der Familien verbessert und die familiären Leistungen besser anerkannt werden.
Folgende Vergünstigungen werden gewährt:
- 30%ige Ermäßigung auf alle Zehner- und Saisonkarten der Morsbacher Bäder.
- Kostenlose Inanspruchnahme der Gemeindebücherei, also keine Anmeldegebühr und keine Jahresgebühr.
- Keine Verwaltungsgebühren bei Beantragung und Ausstellung von Kinderreisepässen (Kosten der Bundesdruckerei müssen leider gefordert werden)
Einkommensunterlagen bzw. Meldebescheinigung
Berechtigter Personenkreis:
- Familien und Alleinerziehende mit mind. einem kindergeld- bzw. kindergeldfreibetragsberechtigten Kind. Das Bruttojahreseinkommen aus nichtselbständiger, selbständiger und gewerblicher Tätigkeit des gemeinsamen Haushalts darf 30.000 Euro nicht übersteigen.
- Familien und Alleinerziehende ab drei Kindern.
- Familien und Alleinerziehende mit einem schwerbehinderten Kind.
- Anspruchsberechtigte nach dem SGB XII (Sozialhilfe).
- Anspruchsberechtigte nach dem SGB II (Bürgergeld).
- In Schul-/Berufsausbildung oder Studium befindliche, bzw. ausbildungsplatz- oder arbeitsplatzsuchende junge Menschen vom 18. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Der Familienpass wird auf Antrag unter Vorlage der entsprechenden Nachweise vom Familienbüro (Sozialamt) ausgestellt.
Zuständige Einrichtungen
- Soziale Hilfen
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-519 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-351
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