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Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage | Entwässerungsantrag

Beschreibung

Ein Antrag zum Einleiten von Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungsantrag) ist bei folgenden Bauvorhaben zu stellen:

  • vor einem Neuanschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Anschlusskanal/Anschlusskanäle)
  • vor der Änderung des Anschlusskanals/der Anschlusskanäle
  • vor der Abbindung des Anschlusskanals/der Anschlusskanäle von der öffentlichen Abwasseranlage
  • vor der Änderung Ihrer bestehenden privaten Grundstücksentwässerungsanlage

Gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Morsbach vom 28.04.2014 in der Fassung des I. Nachtrags, gültig ab 01.06.2021 werden folgende Gebühren erhoben:

  • 96,00 Euro für den Erlaubnisbescheid

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen