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Eigentums- und Mieter:innenwechsel

Beschreibung

Um die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Abfallbeseitigungsgebühren, Straßenreinigungsgebühren-Winterdienst, Zweitwohnungssteuer) sowie die Wasser- und Abwassergebühren zeitnah auf den oder die neue/n Eigentümer:in zurechnen zu können, empfiehlt es sich, den nachfolgenden Vordruck auszufüllen und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet an die Gemeinde Morsbach, Bahnhofstraße 2, 51597 Morsbach, zurückzusenden. Dadurch beschleunigen Sie das Abrechnungsverfahren und ersparen sich eine privatrechtliche Abrechnung mit Ihrem oder Ihrer Vertragspartner:in.

Jeder Wechsel in der Person von Eigentümer:in oder Mieter:in – soweit für die Mietwohnung ein separater Hauptzähler eingebaut ist – ist dem Gemeindewasserwerk zeitnah mitzuteilen, damit eine Endabrechnung (Eigentumswechsel) oder eine Umzugsabrechnung (Mieterwechsel) erstellt werden kann.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen