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Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten

Beschreibung

Der Bundespräsident übernimmt die Ehrenpatenschaft, wenn zur Zeit der Antragstellung einschl. des Patenkindes mindestens 7 lebende Kinder vorhanden sind, die von denselben Eltern, demselben Vater oder derselben Mutter abstammen. Die Familie muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

  • Eheurkunde der Eltern
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldebescheinigung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen