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Denkmalschutz
Kurzbeschreibung
Entsprechend der Aufgabenstellung des Denkmalschutzgesetzes vom 13.April 2022 sind Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen, und wissenschaftlich zu erforschen. Ferner sollen sie der Öffentlichkeit im Rahmen des zumutbaren zugänglich gemacht werden.
Beschreibung
Was sind Denkmäler?
Denkmäler sind Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Dieses öffentliche Interesse wird grundsätzlich dann unterstellt, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen, oder für ihre Entwicklungen, für Arbeits- und Produktionverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.
Die Denkmäler werden unterteilt in Baudenkmäler -also bauliche Anlagen- bewegliche Denkmäler und Bodendenkmäler -d.h. bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden und Gartendenkmälern –d.h. Grün-, Garten-, oder Parkanlagen, Friedhöfe oder sonstige Zeugnisse der Garten- und Landschaftsgestaltung.
Neben diesen Denkmalbegriffen, die auf einzelne Sachen abstellen, gibt es auch Denkmalbereiche. Das sind Mehrheiten von baulichen Anlagen, also insbesondere Stadtgrundrisse, Stadt-, Ortsbilder, Silhouetten, Stadtteile etc..
Denkmäler können von der Unteren Denkmalbehörde (das ist die Gemeinde Morsbach) unter Schutz gestellt werden. Dies gilt neben einzelnen Anlagen auch für gesamte Denkmalbereiche. Die Denkmalbereiche werden durch sogenannte „Denkmalbereichssatzungen“ unter Schutz gestellt.
Häuser oder sonstige Denkmäler, die dem Denkmalschutz unterliegen, dürfen nicht uneingeschränkt verändert werden. Alle Maßnahmen/Veränderungen an einem Baudenkmal und bei Häusern im Denkmalbereich, die Außenwirkung haben, sind erlaubnispflichtig. Auf der anderen Seite gibt es für die Instandhaltung von Denkmälern auch Zuschüsse der öffentlichen Hand. In jedem Fall ist jedoch eine genaue und individuelle Beratung des betroffenen Grundstückseigentümers/der betroffenen Grundstückseigentümerin ratsam.
Zu diesem Zweck kann er sich mit der Unteren Denkmalbehörde in Verbindung setzen.
Denkmalförderung:
Gemäß §§ 35 Denkmalschtuzgesetz NRW wird die Pflege von Denkmälern gefördert.
Folgende Programme werden im Rahmen der Denkmalförderung angeboten:
- Zuschüsse an Einzelprojekte für „größere“ Denkmalmaßnahmen
- Zuschüsse als Pauschalzuweisung für „kleinere“ Denkmalmaßnahmen
- Darlehen
- Steuererleichterungen als indirekte Förderung
Es werden keine Gebühren erhoben. Ausnahme bildet die Ausstellung einer Steuerbescheinigung nach §36 DSchG NW.
Zuständige Einrichtungen
- Bauordnung
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-250 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-264
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