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Briefwahl

Beschreibung

Die Briefwahl bietet die Möglichkeit, die Stimme zur Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahl schriftlich abzugeben anstatt im Wahllokal zu wählen oder aber in einem anderen als dem auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Wahllokal zu wählen.

Weitere Informationen erhalten Sie vor den Wahlen im Wahlbüro. Über die Voraussetzungen der Briefwahl und die Antragstellung wird rechtzeitig vor den Wahlterminen durch öffentliche Bekanntmachung im Flurschütz informiert.

Wahlspezifische Gesetze und Wahlordnungen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen

    • Profil: Link

    • Position: Fachbereichsleitung Leistungs- und Ordnungsverwaltung

    • Telefon: 02294 699-200