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Brandsicherheitswachen

Beschreibung

Bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet würde, dürfen nur bei Anwesenheit einer Brandsicherheitswache stattfinden. Die Veranstaltungen sind rechtzeitig vorher dem Ordnungsamt anzuzeigen.

Ist der Veranstalter bzw. die Veranstalterin selbst nicht in der Lage, eine den Anforderungen genügende (qualifizierte) Brandsicherheitswache zu stellen, hat die Freiwillige Feuerwehr die Brandsicherheitswache zu stellen. Diese ist kostenpflichtig.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen

    • Profil: Link

    • Position: stv. Fachbereichsleitung Leistungs- und Ordnungsverwaltung

    • Telefon: 02294 699-320