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Blinden- und Gehörlosengeld
Beschreibung
Menschen, deren Sehkraft auf dem starken Auge unter 2% liegt, haben die Möglichkeit, Blindengeld zu beantragen.
Hochgradig Sehbehinderte, die mind. 16 Jahre alt sind und deren starkes Auge mit Gläserkorrektur nicht mehr als 5% der normalen Sehstärke aufweist, können auf Antrag eine finanzielle Hilfe erhalten.
Das Blindengeld und die Hilfe für Hochgradig Sehschwache werden unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt.
Anträge erhalten sie beim Sozialamt der Gemeinde Morsbach und werden dann an den LVR weitergeleitet oder folgen Sie den o. g. Links und laden Sie die Anträge direkt vom Landschaftsverband runter.
Menschen mit angeborener oder bis zum 7. Lebensjahr erlittener Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit können auf Antrag Gehörlosengeld erhalten, um die durch Gehörlosigkeit bedingten Mehraufwendungen auszugleichen.
Das Gehörlosengeld wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt.
Anträge erhalten sie beim Sozialamt der Gemeinde Morsbach
Die Anträge werden von dort weitergeleitet an den Landschaftsverband Rheinland.
- Augenfachärztliche Bescheinigung bzw. HNO-Bescheinigung
- Schwerbehindertenausweis
- Pflegegeldnachweis und den entsprechenden Antrag
Zuständige Einrichtungen
- Soziale Hilfen
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-519 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-351
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