BIS: Suche und Detail

Bioabfälle

Beschreibung

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibt die getrennte Sammlung von Garten- und Parkabfällen sowie von Nahrungs- und Küchenabfällen ab dem 01.01.2015 verbindlich vor.

Aus diesem Grund wurde in der Gemeinde Morsbach zum 01.01.2015 die Biotonne eingeführt.
Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit, auf dem eigenem Grundstück zu kompostieren.

Voraussetzung zur Befreiung von der Biotonne ist die Abgabe des vom Eigentümer/der Eigentümerin ausgefüllten Antrages auf Befreiung von der Biomüllsammlung.

Sofern die Eigenkompostierung nicht gewünscht oder möglich ist, müssen die Einwohner:innen der Gemeinde Morsbach ab dem 01.01.2015 die Biotonne nutzen.

Die Biotonnen werden ganzjährig 14-tägig geleert.

Die Grundstückseigentümer:innen können anhand des tatsächlichen Bedarfs zwischen folgenden Größen wählen:

  •  80 l
  • 120 l
  • 240 l

Auslieferungen / Abholungen sind auch während des Jahres möglich.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen