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Beglaubigungen

Beschreibung

Die Beglaubigung von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Unterschriften usw. wird im Bürgerservice vorgenommen.

Die Originale müssen zwingend vorgelegt werden!

Ausgenommen sind Beglaubigungen von Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden). Hier müssen aus rechtlichen Gründen Urkunden durch das Standesamt gefertigt werden, das die Originalurkunde ausgestellt hat.

Im Regelfall erfolgt die Beglaubigung sofort.

  • Unterschriftsbeglaubigung — 2,50 Euro
  • Beglaubigung von Fotokopien — 4,20 Euro
  • Beglaubigungen für Bewerbungen — 0,25 Euro

Bargeldzahlung

giropay

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen