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Ausschüsse

Beschreibung

Entsprechend den Regelungen der Gemeindeordnung kann der Rat sowohl zur Vorbereitung von Sachentscheidungen als auch in einem in der Zuständigkeitsordnung geregelten Teilbereich zur Endentscheidung von Angelegenheiten der Gemeinde Ausschüsse bilden.

Die Bildung der Ausschüsse und die Wahl der Mitglieder bzw. der Ausschussvorsitzenden ist in den §§ 57 und 58 der Gemeindeordnung (GO NRW) geregelt.

Derzeit sind in der Gemeinde Morsbach neben dem Rat acht Ausschüsse eingerichtet.

Im Einzelnen sind dies:

  • Haupt- und Finanzausschuss
  • Bauausschuss
  • Umwelt- und Entwicklungsausschuss
  • Schul- und Sozialausschuss
  • Betriebs- und Beteiligungsausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Wahlausschuss
  • Wahlprüfungsausschuss

Die Ausschussmitglieder, die Vorsitzenden der Ausschüsse sowie weitere Informationen hierzu können Sie im Ratsbüro, Zimmer OG 11 oder über die Onlinedienstleistungen einholen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen