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Auslegung Bauleitpläne
Beschreibung
Entsprechend § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die Bürger:innen im Rahmen der Bauleitplanung möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, öffentlich zu unterrichten; hierbei wird den Bürger:innen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Entwürfe von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) sind nach der frühzeitigen Beteiligung, sofern davon nicht abgewichen wurde, mit dem Erläuterungsbericht und der Begründung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich auf der Homepage der Gemeinde Morsbach und nachrichtlich im Amtsblatt (Flurschütz) bekanntgemacht mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.
Die Auslegung der Bauleitpläne erfolgt im Flur des Fachbereichs III Bauen/Umwelt/Planen und in Zimmer EG 14.
Zuständige Einrichtungen
- Bauordnung
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-250 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-262
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