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Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten
Beschreibung
Eine Asylantragstellung muss persönlich beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, Außenstelle Köln, Blaubach 13, 50676 Köln erfolgen. Die meisten Asylbewerber:innen haben ihren Antrag direkt bei Einreise bei den entsprechenden Behörden gestellt.
Die Zuweisung zum jeweiligen Wohnort erfolgt nach einer Aufnahmequotenregelung und ist vom Asylbewerbenden nur wenig beeinflussbar. Sodann geht die weitere Unterbringung und Betreuung in die Zuständigkeit der Gemeinde über.
Da der Asylbewerber/die Asylbewerberin normalerweise in den ersten drei Monaten keiner Arbeit nachgehen darf, erhält er/sie Sozialhilfeleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von der Gemeinde, der er/sie zugewiesen worden ist. Leistungsart, -höhe und -dauer regeln das Asylbewerberleistungsgesetz. Die Zahlungen erfolgen bei der Gemeinde Morsbach als Bargeld oder als Sach- bzw. Gutscheinleistungen.
Nach Abschluss der Asylverfahren wird im positiven Falle eine Aufenthaltserlaubnis bzw. Niederlassungserlaubnis mit dem Recht auf Erwerb einer Arbeitserlaubnis erteilt, bei negativem Ausgang zunächst die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr mit dem Ausländeramt besprochen und die Rückkehrförderung im Rahmen von Bundes- und Landesprogramm von der Kommune abgewickelt.
Aufenthaltsbeendende Maßnahmen liegen ausschließlich in der Zuständigkeit der jeweiligen Ausländerbehörde.
Aufenthaltsgestattung oder Duldung/Zuweisung
Zuständige Einrichtungen
- Asylbewerber/Flüchtlingsarbeit
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-519 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-351
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-355
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