BIS: Suche und Detail

Altfahrzeuge

Beschreibung

Das Abstellen von Altfahrzeugen (Autowracks) auf öffentlichen und privaten Flächen und von nicht zugelassenen Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist nicht zulässig.

Derartig abgestellte Fahrzeuge werden durch die jeweils zuständige Ordnungsbehörde nach einer bestimmten Frist auf Kosten des Verursachers bzw. der Verursacherin abgeschleppt, sichergestellt und verwertet oder verschrottet.

Wer sich eines Altfahrzeuges entledigen will oder muss, ist nach der Altfahrzeugverordnung verpflichtet, dieses nur einer anerkannten Annahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb für Altfahrzeuge zu überlassen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen

    • Profil: Link

    • Position: stv. Fachbereichsleitung Leistungs- und Ordnungsverwaltung

    • Telefon: 02294 699-320