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Alters- und Ehejubiläen
Beschreibung
Altersjubiläen sind
alle Geburtstage ab dem 90. Lebensjahr.
Seitens der Gemeindeverwaltung werden die Jubilarinnen bzw. Jubilare per Brief gefragt, ob ein Besuch des stellvertretenden Bürgermeisters gewünscht wird.
Die Jubilare erhalten ein Ehrengeschenk und eine Glückwunschurkunde von der Gemeinde.
Jubilar:innen, die das 100. und jedes weitere Lebensjahr vollenden, erhalten vom Kreis ein Glückwunschschreiben und ein Geldgeschenk in Höhe von 100 Euro sowie ein Gratulationsschreiben des Ministerpräsidenten.
Jubilare, die das 100., 105. und jedes weitere Lebensjahr vollenden, erhalten außerdem ein Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten.
Ehejubiläen sind:
- Goldhochzeit (50 Jahre),
- Diamantene Hochzeit (60 Jahre),
- Eiserne Hochzeit (65 Jahre),
- Gnadenhochzeit (70 Jahre),
- Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre).
Bei Ehejubiläen werden die Jubilare seitens der Gemeindeverwaltung per Brief gefragt, ob ein Besuch des stellvertretenden Bürgermeisters gewünscht wird.
Alle Ehepaare, die auf eine 50-, 60-, 65-, 70- oder 75-jährige Ehe zurückblicken können, erhalten ein Ehrengeschenk und eine Glückwunschurkunde von der Gemeinde, zuzüglich
- bei Goldhochzeit: eine Glückwunschurkunde des Kreises (Landrat),
- bei Diamantener Hochzeit: eine Glückwunschurkunde und ein Geldgeschenk in Höhe von 100 Euro vom Kreis (Landrat) sowie eine Urkunde der Bezirksregierung (Regierungspräsident),
- Eiserne Hochzeit: eine Glückwunschurkunde und ein Geldgeschenk in Höhe von 175 Euro vom Kreis (Landrat), eine Glückwunschurkunde des Landes (Ministerpräsident) sowie ein Glückwunschschreiben des Bundes (Bundespräsident),
- Gnadenhochzeit: Glückwunschschreiben des Kreises (Landrat), Glückwunschschreiben des Landes (Ministerpräsident) und Glückwunschschreiben des Bundes (Bundespräsident),
- Kronjuwelenhochzeit: Glückwunschschreiben des Kreises (Landrat), Glückwunschschreiben des Landes (Ministerpräsident) und Glückwunschschreiben des Bundes (Bundespräsident),
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich I - Steuerungs- und Servicebereich
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-0 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: stv. Gleichstellungsbeauftragte
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Telefon: 02294 699-102
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