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Abflusslose Grube

Beschreibung

Als abflusslose Grube bezeichnet man eine Sammelgrube, in der sämtliches Schmutzwasser eines Haushalts gesammelt wird und mit Hilfe eines Saugwagens abgefahren werden muss. Man spricht hierbei auch von dem „Kanal auf Rädern“.

Abflusslose Gruben sind bei Bedarf, mindestens aber einmal im Jahr zu entleeren. Der Anlagenbetreiber/die Anlagenbetreiberin muss die Entleerung rechtzeitig beim Gemeindewerk Abwasserbeseitigung anmelden. Dieses veranlasst dann die Entleerung der Grube. Die Beauftragung der Entleerung an das Entsorgungsunternehmen darf nicht durch den Anlagenbetreiber*in erfolgen.

Gebührenmaßstab ist die Menge des aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage bezogenen Frischwassers.

Gebühren:

23,88 Euro/m³ nach Frischwasserbezug

77,11 € Anfahrtsgebühr je Abfuhr

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen