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Abfallgebühren

Beschreibung

Die Gemeinde erhebt für die Bereitstellung und Leerung von Abfallbehältern sowie die Entsorgung der Abfälle Gebühren. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Behältervolumen des Abfallbehälters. Die Gebührensätze werden jährlich kalkuliert und in der Gebührensatzung festgelegt.

Die Gebühren werden als Jahresgebühr mit dem sog. Grundbesitzabgabenbescheid zu Anfang eines Jahres festgesetzt und sind zu den Fälligkeitsterminen 15.2., 15.5., 15.8., 15.11. an die Gemeindekasse zu zahlen.

Es empfiehlt sich, zur Sicherstellung der rechtzeitigen Zahlung der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat (=Einzugsermächtigung) zu erteilen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen