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Abfallbehälter

Beschreibung

Für das Einsammeln und Befördern von Abfällen sind folgende Abfallbehälter zugelassen:

  • Graue Abfallbehälter (MGB grau) für Restmüll in den Gefäßgrößen 80 l, 120 l, 240 l, 1.100 l,
  • Grüne Abfallbehälter (MGB grün) für Altpapier in den Gefäßgrößen 240 l,  1.100 l,
  • Braune Abfallbehälter (MGB braun) für Bioabfälle in den Gefäßgrößen 80 l, 120 l, 240 l,
  • Depotcontainer für Einwegwindeln.

Gemäß der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Morsbach vom 01.08.2012 ist die Vorhaltung mindestens eines Abfallbehälters für Restmüll, eines Abfallbehälters für Altpapier und eines Abfallbehälters für Bioabfälle vorgeschrieben.

Sollten Sie feststellen, dass die vorhandenen Abfallbehälter nicht die richtige Größe für den tatsächlichen Anfall von Abfall/Wertstoffen haben, ist auch während des Jahres kurzfristig eine Anpassung möglich.

  • Änderungen werden schnellstmöglich durchgeführt, wenn die Mitteilung durch den/die Hauseigentümer:in erfolgt.
  • Änderungsmitteilungen durch den/die Hauseigentümer:in können persönlich, telefonisch, per Email oder Fax erfolgen.

Als Alternative bietet die Satzung über die Abfallentsorgung die Möglichkeit zur Bildung einer Entsorgungsgemeinschaft mit einem oder mehreren benachbarten Grundstücken. Eine Entsorgungsgemeinschaft ist für den Restmüllbehälter, den Papierbehälter, die Biotonne oder für die drei Abfallbehälter möglich. Die Gemeinschaft kann jederzeit gebildet, verändert oder aufgehoben werden.
Sollten Sie diese Möglichkeit nutzen wollen, ist das selbstverständlich möglich. Voraussetzung ist die schriftliche Zustimmung aller beteiligten Hauseigentümer:innen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen