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Fundsachen
Beschreibung
Im Bürgerbüro können gefundene Gegenstände abgegeben oder gemeldet, bzw. der Verlust von Gegenständen gemeldet werden.
Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgestellt, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf (6 Monate) keine Besitzerin/kein Besitzer feststellen läßt. Die Fundsache kann von der Finderin / vom Finder beim Bürgerbüro zur Verwahrung abgegeben oder in Eigenverwahrung genommen werden.
Lässt sich anhand der Fundsache eine Eigentümerin/ein Eigentümer feststellen, wird diese/r unverzüglich durch das Bürgerbüro benachrichtigt.
Es müssen gegebenenfalls Besitznachweise erbracht werden.
Zuständige Einrichtungen
- Einwohnerangelegenheiten
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- Bahnhofstraße 2
- 51597 Morsbach
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- Telefon:
02294 699-513 - Fax:
02294 699-187 - E-Mail:
kommunalportal@gemeinde-morsbach.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-334
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-335
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Profil: Link
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Telefon: 02294 699-336
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