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Sterbeurkunde

Kurzbeschreibung

Der Tod eines Menschen wird in dem Standesamt beurkundet, in dessen Zuständigkeit er verstorben ist. Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. 

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung und Rentenanträge. Je nach Lebenslage wird die Urkunde auch für Banken, Versicherungen, Abmelden von Mitgliedschaften, etc. gebraucht. In der Regel wird eine Sterbeurkunde  für den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins beim Nachlassgericht, sowie für Rentenanträge und andere Versicherungsleistungen benötigt.

Zuständig ist das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.

Die Sterbeurkunde enthält

  • den Vor- und Familiennamen der oder des Verstorbenen,
  • Ort und Tag der Geburt,
  • die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft,
  • den letzten Wohnsitz und den Familienstand,
  • Sterbeort und -zeitpunkt sowie
  • Angaben zum Ehegatten oder zur Ehegattin beziehungsweise zum Lebenspartner oder der Lebenspartnerin.

Sie können die Sterbeurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Sterbeurkunde,
  • Internationale Sterbeurkunde,
  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Sterberegister.

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister (bisher Sterbebuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit dem Sterbefall eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern beim zuständigen Standesamt bereits geführt) oder als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Sterbeeintrags aus dem Sterberegister.

 

Für die Beantragung einer Sterbeurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
    (bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Ausweises oder Passes,
    online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren oder die Kopie als Anlage hinzufügen).

Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:

  • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
  • den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin.

 Andere Personen müssen ihr rechtlichen Interesse nachweisen.

2 bis 5 Tage

Informationen des Bundesministeriums des Innern zum „Personenstandsrecht“ https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):

  • der Ehegatte oder die Ehegattin beziehungsweise der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin,
  • die Eltern,
  • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein. Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt. Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
Richten Sie ein formloses Schreiben oder eine Mail an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen. Ihr Schreiben sollte folgende Angaben der verstorbenen Person enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Sterbedatum und -ort, wenn bekannt Standesamt und Beurkundungsnummer. Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Sterbeurkunde sofort per Post zugesandt.

Sie können die Ausstellung auch online beantragen. Nutzen Sie hierfür den nebenstehenden Link. 

Die Verwaltungsgebühr für das erstes Exemplar beträgt 10€ für jedes weitere identische Exemplar 5€. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Sterbeurkunde für staatliche Sozialleistungen beziehungsweise Sozialversicherungszwecke (Rentenversicherung) benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

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