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Haushaltsplan

Beschreibung

Der der Haushaltssatzung als Anlage beigefügte Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt nach Einbringung in den Rat und vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt "Flurschütz" während der Dauer des Beratungsverfahrens öffentlich aus (1. Auslegung). Einwohner und Abgabepflichtige können innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben.

Über diese Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.

Die vom Rat beschlossene Haushaltssatzung wird der Aufsichtsbehörde (Landrat in Gummersbach) angezeigt. In der Regel wird sie 1 Monat nach der Anzeige öffentlich bekannt gemacht. Dies geschieht wiederum im Amtsblatt "Flurschütz". Zugleich wird erneut auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses hingewiesen (2. Auslegung).

Es besteht jedoch keine Einwendungsmöglichkeit mehr.

Die Einsichtnahme erfolgt in der Kämmerei der Gemeinde Morsbach während der allgemeinen Bürozeiten. Das entsprechende Büro wird in der öffentlichen Bekanntmachung genannt.

Über den nebenstehenden Link kann der Haushaltsplan auch online eingesehen werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen

    • Profil: Link

    • Position: stv. Fachbereichsleitung Steuerungs- und Servicebereich, Leitung Finanzbuchhaltung, Digitalisierungsbeauftragter

    • Telefon: 02294 699-121

    • Profil: Link

    • Position: Fachbereichsleitung Steuerungs- und Servicebereich, Kämmerer

    • Telefon: 02294 699-120